Hauptstrasse 8, 6286 Altwis LU, Tel. 041 917 13 17 |
Garantiebestimmungen Höltschi Altwis
1.Prüfung der Ware, Rückgabe :
Bei den gelieferten Teilen müssen die entsprechenden Prüf-, Einstell- und Servicearbeiten fachmännisch ausgeführt
werden. Die Ersatzteile dürfen nicht zerlegt oder geöffnet werden, sonst entfällt jegliche Garantie oder das
Rückgaberecht. Rückgaben nehmen wir nur nach Tel. Absprache innert 3 Tagen an und sofern wir keinen Ersatz
anbieten können. Für verspätete Rückgaben von Altteilen belasten wir 1% pro Monat. Die Umtriebs- und Portokosten
belasten wir dem Käufer. Die Quittung ist immer vorzuweisen. Ware die trotz Vermerk "Kein Rückgaberecht" retourniert
wird, wird Ihnen mindestens 20% des Rechnungsbetrags verrechnet oder wieder an Sie retourniert.
Kein Rückgaberecht besteht wenn das Ersatzteil bereits durch den Kunden verbaut wurde, extra für Sie bestellt wurde,
oder extra ausgebaut wurde. Ersatzteile die ohne Angabe der Fahrgestellnummer bestellt werden ebenfalls nicht
zurückgenommen.
Bei elektronischen Teilen gilt generell kein Rückgaberecht!!
2.Garantiebestimmungen:
Generell gilt die auf der Vorderseite der Rechnung/Lieferschein vermerkte Garantiedauer.
Die Autoverwertung Höltschi gewährt 3 Monate Garantie ab Lieferdatum auf Occasionteile (ausgenommen alle
elektronischen Teile). Garantieansprüche sind der Autoverwertung Höltschi sofort zu melden. Das weitere Vorgehen ist
mit uns abzusprechen. Auf Austausch-Teile gewähren wir Ihnen 1Jahr Garantie. Bei Austausch-Teilen und allen
Anderen elektronischen Teilen muss das Altteil innert 3 Tagen zurückgesendet werden, ansonst wird die auf dem
Lieferschein/Rechnung vermerkte Gebühr verrechnet. Die Garantieleistungen sind in keinem Fall höher als der bei uns
bezahlte Kaufpreis. In keinem Fall übernehmen wir Folgekosten wie z.B. Aus-/Einbauarbeiten, Folgeschäden und
dergleichen. Beim Kauf eines Motors beschränkt sich die Garantie auf den Motorblock und den Zylinderkopf. Anbauteile
die üblicherweise mitgeliefert werden, aber nicht separat verrechnet wurden, fallen nicht unter die Garantie. Sinngemäss
gilt diese Regelung auch für Anbauteile bei allen anderen Ersatzteilen. Die Motorgarantie hat nur Gültigkeit, wenn
Zahnriemen/ Zahnriemenspanner und -rollen kontrolliert und wenn nötig ersetzt wurden. Motorschäden wegen
Zahnriemen werden abgelehnt. Sämtliche Flüssigkeiten, Filter, Zündkerzen und Glühkerzen etc. müssen ersetzt
werden, da die Teile teilweise entfernt wurden oder nicht mehr dem Original entsprechen. Bei Motoren und Getrieben
muss das Altteil immer retourniert werden, diese Lieferspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Ersatzteile über 100'000 Km haben keine Garantie.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Kaufgegenstand aus einem Abbruch-Fahrzeug oder Unfallwagen stammt und
akzeptiert die Garantiebestimmungen der Verkäuferin.
3.Zahlungsbedingunen:
Bei Versand erfolgt die Bezahlung per Nachnahme oder Vorauszahlung. Bei Abholung gilt immer Barzahlung. Unsere
angegebenen Preise sind immer in Schweizerfranken, netto, ohne Mwst und ohne Transportkosten. Die Rechnung ist
innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei verspäteter Zahlung belasten wir 1% Verzugszins pro Monat. Den
Aufwand für Mahnungen und Betreibungen belasten wir zusätzlich. Wenn die Zahlung nach 10 Tagen ab
Rechnungsdatum nicht erfolgt, fallen eventuelle Rabatte und Garantie dahin. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die
bezogene/gelieferte Ware Eigentum der Firma Höltschi, 6286 Altwis.
4.Keine Garantie besteht:
Bei mangelhafter Montage oder Fehlmanipulationen. Wenn ein Folgeschaden die Ursache ist. Das Teil/Fahrzeug im
Ausland ist. Falls das Altteil nicht zurückgesendet wurde. Für gebrauchte elektronische Teile und für beschädigt
gekaufte Teile. Bei Einsätzen ausserhalb des öffentlichen Verkehrs. Wenn die Auflagen in Ziffer 1 bis 3 nicht
eingehalten wurden. Wenn die Garantie auf der Rechnung schriftlich ausgeschlossen wurde.
Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus diesem Kauf anerkennt der Käufer ausdrücklich und unter Verzicht auf seinen
Wohnsitzgerichtsstand die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte der Verkäuferin.