Höltschi AltwisHauptstrasse 8, 6286 Altwis LU, Tel. 041 917 13 17
 


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Garantiebestimmungen Höltschi Altwis

1.Prüfung der Ware, Rückgabe :

Bei den gelieferten Teilen müssen die entsprechenden Prüf-, Einstell- und Servicearbeiten fachmännisch ausgeführt

werden. Die Ersatzteile dürfen nicht zerlegt oder geöffnet werden, sonst entfällt jegliche Garantie oder das

Rückgaberecht. Rückgaben nehmen wir nur nach Tel. Absprache innert 3 Tagen an und sofern wir keinen Ersatz

anbieten können. Für verspätete Rückgaben von Altteilen belasten wir 1% pro Monat. Die Umtriebs- und Portokosten

belasten wir dem Käufer. Die Quittung ist immer vorzuweisen. Ware die trotz Vermerk "Kein Rückgaberecht" retourniert

wird, wird Ihnen mindestens 20% des Rechnungsbetrags verrechnet oder wieder an Sie retourniert.

Kein Rückgaberecht besteht wenn das Ersatzteil bereits durch den Kunden verbaut wurde, extra für Sie bestellt wurde,

oder extra ausgebaut wurde. Ersatzteile die ohne Angabe der Fahrgestellnummer bestellt werden ebenfalls nicht

zurückgenommen.

Bei elektronischen Teilen gilt generell kein Rückgaberecht!!

2.Garantiebestimmungen:

Generell gilt die auf der Vorderseite der Rechnung/Lieferschein vermerkte Garantiedauer.

Die Autoverwertung Höltschi gewährt 3 Monate Garantie ab Lieferdatum auf Occasionteile (ausgenommen alle

elektronischen Teile). Garantieansprüche sind der Autoverwertung Höltschi sofort zu melden. Das weitere Vorgehen ist

mit uns abzusprechen. Auf Austausch-Teile gewähren wir Ihnen 1Jahr Garantie. Bei Austausch-Teilen und allen

Anderen elektronischen Teilen muss das Altteil innert 3 Tagen zurückgesendet werden, ansonst wird die auf dem

Lieferschein/Rechnung vermerkte Gebühr verrechnet. Die Garantieleistungen sind in keinem Fall höher als der bei uns

bezahlte Kaufpreis. In keinem Fall übernehmen wir Folgekosten wie z.B. Aus-/Einbauarbeiten, Folgeschäden und

dergleichen. Beim Kauf eines Motors beschränkt sich die Garantie auf den Motorblock und den Zylinderkopf. Anbauteile

die üblicherweise mitgeliefert werden, aber nicht separat verrechnet wurden, fallen nicht unter die Garantie. Sinngemäss

gilt diese Regelung auch für Anbauteile bei allen anderen Ersatzteilen. Die Motorgarantie hat nur Gültigkeit, wenn

Zahnriemen/ Zahnriemenspanner und -rollen kontrolliert und wenn nötig ersetzt wurden. Motorschäden wegen

Zahnriemen werden abgelehnt. Sämtliche Flüssigkeiten, Filter, Zündkerzen und Glühkerzen etc. müssen ersetzt

werden, da die Teile teilweise entfernt wurden oder nicht mehr dem Original entsprechen. Bei Motoren und Getrieben

muss das Altteil immer retourniert werden, diese Lieferspesen gehen zu Lasten des Käufers.

Ersatzteile über 100'000 Km haben keine Garantie.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Kaufgegenstand aus einem Abbruch-Fahrzeug oder Unfallwagen stammt und

akzeptiert die Garantiebestimmungen der Verkäuferin.

3.Zahlungsbedingunen:

Bei Versand erfolgt die Bezahlung per Nachnahme oder Vorauszahlung. Bei Abholung gilt immer Barzahlung. Unsere

angegebenen Preise sind immer in Schweizerfranken, netto, ohne Mwst und ohne Transportkosten. Die Rechnung ist

innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei verspäteter Zahlung belasten wir 1% Verzugszins pro Monat. Den

Aufwand für Mahnungen und Betreibungen belasten wir zusätzlich. Wenn die Zahlung nach 10 Tagen ab

Rechnungsdatum nicht erfolgt, fallen eventuelle Rabatte und Garantie dahin. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die

bezogene/gelieferte Ware Eigentum der Firma Höltschi, 6286 Altwis.

4.Keine Garantie besteht:

Bei mangelhafter Montage oder Fehlmanipulationen. Wenn ein Folgeschaden die Ursache ist. Das Teil/Fahrzeug im

Ausland ist. Falls das Altteil nicht zurückgesendet wurde. Für gebrauchte elektronische Teile und für beschädigt

gekaufte Teile. Bei Einsätzen ausserhalb des öffentlichen Verkehrs. Wenn die Auflagen in Ziffer 1 bis 3 nicht

eingehalten wurden. Wenn die Garantie auf der Rechnung schriftlich ausgeschlossen wurde.

Gerichtsstand:

Für Streitigkeiten aus diesem Kauf anerkennt der Käufer ausdrücklich und unter Verzicht auf seinen

Wohnsitzgerichtsstand die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte der Verkäuferin.